• Andererseits wird die Wahl von 2021 eben doch nicht einfach wiederholt. So dürfen diesmal auch diejenigen wählen, die in der Zwischenzeit 18 Jahre alt geworden sind und damals noch kein Wahlrecht hatten. Und wer zum Beispiel aus Mainz oder München nach Berlin gezogen ist, darf sogar zum zweiten Mal nach 2021 seine Stimme abgeben, wenn in seinem jetzigen Wahlbezirk wieder gewählt wird.

    Was ist das denn für ein Unfug? die Grundprinzipien einer demokratische Wahl sind Freiheit, Gleichheit und Geheimnis. Wenn in der selben Wahl manche Leute mehrfach gültige Stimmen abgeben können, dann ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

    Ich hoffe, dass dagegen geklagt wird, und die Wahl wegen dieser eklatanten Verletzung wiederholt wird.